PV-Anlagen nach EEG-Förderende
Am 31. Dezember 2020 haben die ersten, vor über 20 Jahren errichteten Photovoltaikanlagen ihren Anspruch auf die EEG-Förderung verloren.
Am 31. Dezember 2020 haben die ersten, vor über 20 Jahren errichteten Photovoltaikanlagen ihren Anspruch auf die EEG-Förderung verloren.
Wenn Sie eine Anlage mit Volleinspeisung betreiben, können Sie den Strom an ihren Netzbetreiber (der dazu verpflichtet ist, Ihren Solarstrom abzunehmen und zu vergüten) liefern oder ihn selbst direkt vermarkten.
Wenn Sie Ihre Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten und den selbst erzeugten Strom nutzen wollen, empfehlen wir den Überschussstrom über ihren Netzbetreiber einzuspeisen und vergüten zu lassen.
Für die Umrüstung auf Eigenverbrauch wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb. Der Elektrofachbetrieb rüstet die Stromzähleranlage auf Eigenverbrauch/Überschusseinspeisung um und meldet den Umbau beim Netzbetreiber an.